ctronics 3G/4G LTE Überwachungskamera Aussen mit SIM Karte Dual-Objektiv,Überwachungskamera Ohne WLAN mit Auto-Tracking mit Auto-Zoom, 6X Hybrid-Zoom, PTZ 355°/90°,Farbnachtsicht, 2-Wege Audio, IP66
3G/4G LTE Überwachungskamera Aussen mit SIM Karte Dual-Objektiv,Überwachungskamera Ohne WLAN mit Auto-Tracking mit Auto-Zoom, 6X Hybrid-Zoom, PTZ 355°/90°,Farbnachtsicht, 2-Wege Audio, IP66
40,99 €
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Beschreibung
Die Ctronics 3G/4G LTE Überwachungskamera ist die ideale Lösung für die Überwachung im Außenbereich, selbst an Orten ohne WLAN. Dank der Dual-Objektiv-Technologie bietet sie sowohl Nahaufnahmen als auch Panoramablicke. Mit Auto-Tracking und Auto-Zoom verfolgt die Kamera automatisch bewegte Objekte und passt den Zoom entsprechend an. Die IP66 Wasserdichtigkeit garantiert zuverlässigen Schutz bei jedem Wetter, während die farbige Nachtsicht für klare Bilder auch bei Dunkelheit sorgt. Die Kamera unterstützt sowohl Wand- als auch Deckenmontage und ist mit einer 300M SIM-Karte ausgestattet, die eine 3G/4G-Verbindung ermöglicht. Mit 2-Wege-Audio können Sie in Echtzeit mit Besuchern kommunizieren oder Eindringlinge warnen. Ideal für offene Bereiche wie Parkplätze, Garagen, Einfahrten und Gärten.
Technische Daten
| Befestigungsart | Deckenmontage, Wandmontage | |
| Videoaufnahmeauflösung | 1080p | |
| Anzahl der Artikel | 1 | |
| Anzahl der Kanäle | 2 | |
| Drahtlose Kommunikationstechnologie | 4G/3G LTE | |
| Material | Kunststoff, Metall | |
| Spannung | 12 Volt | |
| Wattzahl | 24 Wattstunden | |
| Artikelmaße L x B x H | 10 x 12 x 12 cm | |
| Paket-. | ||
| Zoomtyp | Optischer Zoom, Digital Zoom | |
| Fokustyp | Autofokus | |
| Effektive Stillauflösung | 2 MP | |
| Modellnummer | CTIPC-690C-2MPD-4G | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Nachtsicht | |
| Marke | ctronics | |
| Konnektivitätstechnologie | Kabellos | |
| Stromquelle | Kabelgebunden | |
| Konnektivitätsprotokoll | 3G/4G LTE | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.