Zunate Zunateg0r24omnpe USB WLAN Adapter, Dualband 2,4/5 GHz, 300 Mbit/s, USB, kompatibel mit TV & Windows 7/8/10/11
Zunateg0r24omnpe USB WLAN Adapter, Dualband 2,4/5 GHz, 300 Mbit/s, USB, kompatibel mit TV & Windows 7/8/10/11
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Beschreibung
Der Zunate Zunateg0r24omnpe USB WLAN Adapter ist die ideale Lösung für alle, die eine stabile und schnelle Internetverbindung benötigen. Mit der Unterstützung des Dualband 2,4/5 GHz bietet dieser Adapter Geschwindigkeiten von bis zu 300 Mbit/s, was ein reibungsloses Surfen und Streaming ermöglicht.
Die Installation ist denkbar einfach: Einfach in den USB-Anschluss einstecken und sofort nutzen – keine langwierige Installation erforderlich. Der Adapter ist mit den Betriebssystemen Windows 7, 8, 10 und 11 kompatibel und eignet sich somit für eine Vielzahl von Geräten.
Besonders praktisch ist die Kompatibilität mit Fernsehern der WIS09ABGN Serie, sodass Sie Ihren Fernseher mühelos mit dem Netzwerk verbinden können, um eine Vielzahl von Online-Inhalten zu genießen. Der Zunate WLAN Adapter ist die perfekte Wahl für alle, die Wert auf Komfort und Leistung legen.
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 8,3 x 3,5 x 1,8 cm; 20 Gramm | |
| Hersteller | Zunate | |
| Modellnummer | Zunateg0r24omnpe | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | Zunate | |
| Hardwareschnittstelle | USB | |
| Kompatible Geräte | Desktop | |
| Datenlink-Protokoll | USB | |
| Datenübertragungsrate | 300 Megabit pro Sekunde | |
| Kompatible Betriebssystem-Familie | Windows | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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