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Vemfay Vemfay M.2 NVMe Gehäuse, USB 3.2 Gen 2 10 Gbit/s, USB-C Adapter für NVMe PCIe M-Key/M+B Key, Aluminium, Werkzeuglos, kompatibel mit 2230/2242/2260/2280

Beschreibung

Das Vemfay M.2 NVMe Gehäuse ist die ideale Lösung, um Ihre M.2 NVMe SSD flexibel und effizient unterwegs oder zu Hause zu nutzen. Aus robustem Aluminium gefertigt, schützt es Ihre SSD zuverlässig vor physischen Schäden und sorgt dank integrierter Wärmeleitpads für eine optimale Kühlung. Dank werkzeugloser Installation ist das Einsetzen der SSD kinderleicht – einfach aufschieben, einrasten und anschließen.

Mit Unterstützung von Größen von 2230 bis 2280 und Kapazitäten von bis zu 6 TB ist das Gehäuse mit den meisten NVMe SSDs kompatibel (nicht für SATA SSDs geeignet). Die Verwendung eines hochwertigen Controller-Chips gewährleistet eine stabile und schnelle Datenübertragung über USB 3.2 Gen 2 mit bis zu 10 Gbit/s. Zudem schützt ein integrierter Überhitzungsschutz Ihre SSD und verlängert ihre Lebensdauer.

Das Set enthält ein praktisches USB-C-auf-USB-C/USB-A-Kabel für eine universelle Verbindung ohne externe Stromquelle – ideal für den mobilen Einsatz. Erleben Sie eine leistungsstarke und langlebige Lösung für Ihre NVMe SSD, die zudem durch ihr schlankes, kompaktes Design überzeugt.

Technische Daten

Produktabmessungen 10,7 x 3,3 x 1 cm; 60 Gramm
Hersteller Shenzhen Yongyoute Electronics Co., Ltd
Herstellerreferenz SA04-NVME
Herkunftsland China
Hardwareschnittstelle USB 3.2 Gen 2
Marke Vemfay
Farbe Schwarz
Produktabmessungen 10,7L x 3,3B x 1H cm
Hardware-Plattform Universell einsetzbar
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.