SSK DK201 Dual NVMe M.2 SSD Dockingstation, USB 3.2 Gen 2x2 20 Gbit/s, 2-Bay, NVMe-Kloner, werkzeuglos, M-Key & B+M, inkl. USB-C & USB-A Kabel, schwarz
DK201 Dual NVMe M.2 SSD Dockingstation, USB 3.2 Gen 2x2 20 Gbit/s, 2-Bay, NVMe-Kloner, werkzeuglos, M-Key & B+M, inkl. USB-C & USB-A Kabel, schwarz
23,99 €
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Beschreibung
Die SSK DK201 Dual NVMe M.2 SSD Dockingstation überzeugt mit ultraschneller USB 3.2 Gen 2x2 Schnittstelle für Datenübertragungen von bis zu 20 Gbit/s. Sie bietet Platz für zwei NVMe-SSDs mit M-Key oder B+M Key und ermöglicht dank des leistungsstarken Chips den parallelen Betrieb beider Laufwerke ohne Leistungseinbußen. Das offene Design sorgt für eine einfache, werkzeuglose Installation und eine effektive Wärmeableitung.
Besonders praktisch ist die integrierte One-Touch-Klonfunktion, mit der Sie NVMe-SSDs schnell und einfach ohne Computer duplizieren können. Für maximale Zuverlässigkeit überwacht die Dockingstation dank S.M.A.R.T-Technologie die Gesundheit der Laufwerke und optimiert deren Performance. Mit dem mitgelieferten USB-C- und USB-A-Kabel sowie Netzteil ist das Dock sofort einsatzbereit.
Ideal für Profis, die Wert auf hohe Geschwindigkeit, Vielseitigkeit und einfache Handhabung legen – jedoch nur für NVMe-SSDs geeignet (kein SATA-Support).
Technische Daten
| Produktabmessungen | 12,2 x 4,8 x 18 cm; 330 Gramm | |
| Hersteller | SSK Corporation | |
| Modellnummer | DK201 | |
| Herkunftsland | China | |
| Hardwareschnittstelle | Solid-State-Drive, USB 3.2 Gen 2×2 | |
| Marke | SSK | |
| Farbe | Schwarz | |
| Produktabmessungen | 12,2L x 4,8B x 18H cm | |
| Hardware-Plattform | Personal Computer | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.