Plantronics Poly Studio E70 Intelligente Konferenzkamera, Dual-4K, Sprecherverfolgung, Gruppenausrichtung, kompatibel mit Poly G7500
Poly Studio E70 Intelligente Konferenzkamera, Dual-4K, Sprecherverfolgung, Gruppenausrichtung, kompatibel mit Poly G7500
1.719,99 €
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Beschreibung
Die Plantronics Poly Studio E70 ist eine intelligente Konferenzkamera, die Ihre Meetings mit klarer Videoqualität auf ein neues Level hebt. Ausgestattet mit Dual-4K-Kameras und der fortschrittlichen Poly DirectorAI-Technologie bietet sie eine dynamische Videoerfahrung durch präzise Sprecherverfolgung und Gruppenausrichtung. Ideal geeignet für Besprechungsräume, sorgt sie für ein visuelles Erlebnis, das einem persönlichen Gespräch sehr nahekommt. Die Kamera ist zudem kompatibel mit Poly G7500, was eine nahtlose Integration in bestehende Systeme ermöglicht. Mit der mitgelieferten Software Poly Lens wird die Nutzung zusätzlich komfortabel und flexibel.
Technische Daten
| Technische Details | ||
| Palettengewicht (brutto) | 357 kg | |
| Gesamter Kohlendioxid-Fußabdruck (kg of CO2e) | 70 | |
| Gewicht und Abmessungen | ||
| Breite | 321 mm | |
| Tiefe | 102 mm | |
| Höhe | 89,1 mm | |
| Gewicht | 907 g | |
| Betriebsbedingungen | ||
| Betriebstemperatur | 0 - 40 °C | |
| Relative Luftfeuchtigkeit in Betrieb | 15 - 80% | |
| Höhe bei Betrieb | 0 - 4877 m | |
| Design | ||
| Produktfarbe | Weiß | |
| Leistungen | ||
| Mitgelieferte Software | Poly Lens | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.