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PNI WIFI800 Wireless NVR, 8 Kanäle (bis 5 MP) oder 4 Kanäle 8 MP (4K), H.265AI/H.265+, HDD bis 14 TB, microSD bis 128 GB, Fernzugriff, EU

Beschreibung

Entdecken Sie den PNI WIFI800 Wireless NVR, eine leistungsstarke Lösung für Ihre Sicherheitsbedürfnisse. Mit der H.265AI/H.265+ Videokomprimierung genießen Sie eine erhöhte Bandbreite und Speichereffizienz, die eine längere Aufnahmezeit ermöglicht. Dieser NVR unterstützt bis zu 8 IP-Kameras mit einer Auflösung von bis zu 5 MP oder bis zu 4 Kameras mit beeindruckenden 8 MP (4K).

Die Installation ist einfach und benutzerfreundlich – sowohl lokal als auch remote. Sie können Bilder in Echtzeit anzeigen und Aufnahmen bequem über Ihr Smartphone, PC oder Browser abspielen. Bei Bewegungserkennung erhalten Sie SMS-Benachrichtigungen direkt auf Ihr Mobilgerät.

Mit einer HDD-Kompatibilität von bis zu 14 TB und der Möglichkeit, eine microSD-Karte mit bis zu 128 GB zu verwenden, bietet der PNI WIFI800 ausreichend Speicherplatz für Ihre Aufnahmen. Vertrauen Sie auf die Qualität und Zuverlässigkeit dieses Systems, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Technische Daten

Batterien 1 Lithium-Ionen Batterien erforderlich (enthalten).
Produktabmessungen 17 x 12 x 3,5 cm; 247 Gramm
Hersteller ONLINESHOP SRL
Modellnummer PNI-WIFI800
Herkunftsland China
Konnektivitätstechnologie Kabellos, Verkabelt
Kompatible Geräte PNI -IP125, PNI -IP575, PNI -KIMSD128, PNI IP590, PNI IP840
Produktabmessungen 17L x 12B x 3,5H cm
Marke PNI
Speicherkapazität 14 TB
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.