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NZXT F120 RGB Gehäuselüfter 120 mm, RGB Beleuchtung, 1800 RPM, 50,18 CFM, 2,7 mmH2O, FDB Lager, 4-Pin, Schwarz

Beschreibung

Der NZXT F120 RGB Gehäuselüfter bietet mit seinem 120 mm Durchmesser eine effiziente und leise Kühlung für dein Computergehäuse. Mit einer maximalen Drehzahl von 1800 RPM erzeugt er einen hohen Luftstrom und sorgt so für optimale Belüftung. Besonders hervorzuheben ist die bunte RGB Beleuchtung mit 18 LEDs, die deinem Setup eine beeindruckende Optik verleiht. Der Lüfter ist in elegantem Schwarz gehalten und nutzt ein langlebiges fluiddynamisches Lager (FDB) für eine besonders ruhige und zuverlässige Leistung. Die einfache Steuerung erfolgt über einen 4-Pin Anschluss, der eine präzise Regelung ermöglicht. Mit seiner Kombination aus Leistung, Stil und Langlebigkeit ist der NZXT F120 RGB die perfekte Wahl für jeden PC-Enthusiasten.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 26 mm
Energie
Stromversorgung 2,16 W
Nennspannung 12 V
Nennstrom 0,18 A
Sonstige Funktionen
Ursprungsland China
Design
Produktfarbe Schwarz
Material Kunststoff, Gummi
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 18
Farben der Beleuchtung Multi
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 500 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1800 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 17,2 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 27,5 dB
Mindestluftstrom 13,94 cfm
Maximaler Luftstrom 50,18 cfm
Minimum Luftdruck 0,75 mmH2O
Maximum Luftdruck 2,7 mmH2O
Lagertyp Fluiddynamisches Lager (FDB)
Pumpenanschluss 4-polig
Menge pro Packung 1 Stück(e)
Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) 60000 h
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.