Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Versand mit DHL
Täglicher Versand bis 13:00 Uhr
14 Tage Widerrufsrecht

NZXT F120 RGB 3er-Pack Gehäuselüfter 120 mm, bis 1800 RPM, 27,5 dB, 18 RGB-LEDs, FDB Lager, 4-Pin, Schwarz

Beschreibung

Das NZXT F120 RGB 3er-Pack bietet eine perfekte Kombination aus Leistung und stylischer Beleuchtung für dein PC-Gehäuse. Jeder der drei 120 mm Lüfter arbeitet mit einer Drehzahl von bis zu 1800 RPM, sorgt für effiziente Kühlung und arbeitet dabei mit einem angenehm niedrigen Geräuschpegel von maximal 27,5 dB. Die 18 mehrfarbigen RGB-LEDs verleihen deinem System ein individuelles und ansprechendes Lichtspiel. Dank des fluiddynamischen Lagers (FDB) sind die Lüfter besonders langlebig und leise. Die elegante schwarze Optik passt ideal zu jedem Setup. Mit dem 4-Pin Anschluss lassen sich die Lüfter einfach und präzise steuern. Ein hochwertiges Lüfter-Set für alle, die Wert auf Performance und Design legen.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 26 mm
Energie
Stromversorgung 2,16 W
Nennspannung 12 V
Nennstrom 0,18 A
Sonstige Funktionen
Ursprungsland China
Design
Produktfarbe Schwarz
Material Kunststoff, Gummi
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 18
Farben der Beleuchtung Multi
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 500 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1800 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 17,2 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 27,5 dB
Mindestluftstrom 13,94 cfm
Maximaler Luftstrom 50,18 cfm
Minimum Luftdruck 0,75 mmH2O
Maximum Luftdruck 2,7 mmH2O
Lagertyp Fluiddynamisches Lager (FDB)
Pumpenanschluss 4-polig
Menge pro Packung 3 Stück(e)
Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) 60000 h
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.