Maxcom MM35D SE – 2G – Big Button – schnurloses Mobiltelefon für Zuhause und Büro mit SIM-Karte – USB-C-Tischladegerät – UK-Stecker – Schwarz
MM35D SE – 2G – Big Button – schnurloses Mobiltelefon für Zuhause und Büro mit SIM-Karte – USB-C-Tischladegerät – UK-Stecker – Schwarz
21,99 €
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Beschreibung
Maxcom MM35D SE – das ideale schnurlose Mobiltelefon für Zuhause und Büro. Mit seinen großen Tasten und dem übersichtlichen 1,77-Zoll-Bildschirm bietet es eine benutzerfreundliche Bedienung, die besonders für Senioren oder Technik-Neulinge geeignet ist. Zu den praktischen Funktionen zählen eine Freisprechfunktion, ein Wecker und die SIM-Kartenverwaltung, die Ihnen die Flexibilität gibt, eine SIM-Karte aus jedem Netzwerk zu nutzen. Das Telefon wird mit einem USB-C-Tischladegerät und einem UK-Stecker geliefert, was das Aufladen besonders bequem macht. Das Maxcom MM35D SE ist die perfekte Wahl für alle, die ein zuverlässiges und einfaches Telefon suchen.
Technische Daten
| Batterien | 1 Lithium-Ionen Batterien erforderlich (enthalten). | |
| Verpackungsabmessungen | 12 x 10 x 8 cm; 300 Gramm | |
| Hersteller | Maxcom | |
| Modellnummer | MM35D-SE | |
| Marke | Maxcom | |
| Betriebssystem | Maxcom OS | |
| Größe des installierten RAM-Speichers | 2 MB | |
| Speicherkapazität | 1 GB | |
| Auflösung | 160 x 128 | |
| Modellname | MM35D | |
| Mobilfunkbetreiber | Alle Träger | |
| Mobilfunktechnologie | 2G | |
| Farbe | Schwarz | |
| Drahtlose Netzwerktechnologie | GSM | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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