Generic AP610 WiFi-Repeater, WLAN Extender 2,4 GHz 300 Mbps, 6 Antennen, 2 LAN-Ports, bis 1100 m² Reichweite, für Zuhause & Büro
AP610 WiFi-Repeater, WLAN Extender 2,4 GHz 300 Mbps, 6 Antennen, 2 LAN-Ports, bis 1100 m² Reichweite, für Zuhause & Büro
14,99 €
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Beschreibung
Der Generic AP610 WiFi-Repeater ist der ideale Begleiter, um Ihre WLAN-Abdeckung zu Hause oder im Büro deutlich zu erweitern. Mit seinen sechs verstellbaren Antennen sorgt er für eine hervorragende Signalstärke und kann bis zu 25 Geräte verbinden, um Bereiche von bis zu 1100 m² mit stabilem WLAN zu versorgen. Nutzen Sie flexibel die drei Betriebsmodi – Repeater, Access Point oder Router – und verwandeln Sie kabelgebundene Netzwerke im Handumdrehen in drahtlose Hotspots. Die zwei integrierten LAN-Ports ermöglichen zudem die Verbindung von Smart-TVs, Computern oder anderen Geräten über Kabel. Profitieren Sie von einer breiten Kompatibilität mit allen gängigen WLAN-Routern und eine kinderleichte Installation dank intelligenter Signalanzeigen. Erleben Sie störungsfreies Surfen, Streaming und Gaming dank verbessertem WLAN-Netzwerk und stabilen, schnellen Verbindungen auf der bewährten 2,4 GHz Frequenz.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 6 x 3 x 6 cm; 100 Gramm | |
| Hersteller | Generico | |
| Modellnummer | AP610 | |
| Marke | Generisch | |
| Standard für drahtlose Kommunikation | 2,4 GHz Radiofrequenz, 802.11a/b/g/n/ac | |
| Datenübertragungsrate | 300 Megabyte pro Sekunde | |
| Frequenzbandklasse | Dualband | |
| Besonderes Merkmal | WLAN Mesh | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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