Geemarc Notruf-Mobilteil Dect für Amplidect 295 SOS PRO (mobile Freisprecheinrichtung )
Notruf-Mobilteil Dect für Amplidect 295 SOS PRO (mobile Freisprecheinrichtung )
62,99 €
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Beschreibung
Das Geemarc Notruf-Mobilteil Dect für Amplidect 295 SOS PRO ist die ideale Lösung für alle, die auf Sicherheit und einfache Bedienung Wert legen. Mit einer Reichweite von ca. 30 m innerhalb des Hauses und 200 m außerhalb bietet es zuverlässige Verbindungen. Das Mobilteil verfügt über eine einstellbare Gesprächs- und Klingeltonlautstärke sowie eine Freisprechfunktion. Besonders hervorzuheben ist der große SOS-Knopf, der im Notfall schnell Hilfe herbeirufen kann. Es können bis zu vier Notfall-Nummern eingespeichert werden, die im Ernstfall automatisch angewählt werden. Zudem ermöglicht das Mobilteil das Annehmen von eingehenden Anrufen und bietet zwei Direktwahltasten für häufig genutzte Nummern. Die Notrufansage kann individuell in drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) eingestellt werden. Das Mobilteil wird mit der Basis des AmpliDECT295 SOSPRO gekoppelt und ist somit eine perfekte Ergänzung für Ihr bestehendes System.
Technische Daten
| Batterien | 1 C Batterien erforderlich. | |
| Produktabmessungen | 13 x 14 x 5 cm; 0,3 Gramm | |
| Hersteller | Geemarc | |
| Modellnummer | SOSPRO295_WH_VDE | |
| Farbe | Sospro295_wh_vde | |
| Marke | Geemarc | |
| Stromquelle | Batteriebetrieben | |
| Produktabmessungen | 13L x 14B x 5H cm | |
| Anzahl der Batterien | 1 C Batterien erforderlich. | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.