Ctronics CTIPC-710C 2,5K (4MP) PTZ Innenüberwachungskamera, WLAN 2,4/5GHz, Farb-Nachtsicht 20 m, Bewegungserkennung, Personenerkennung, Auto-Tracking, 2-Wege-Audio, Bluetooth, Cloud
CTIPC-710C 2,5K (4MP) PTZ Innenüberwachungskamera, WLAN 2,4/5GHz, Farb-Nachtsicht 20 m, Bewegungserkennung, Personenerkennung, Auto-Tracking, 2-Wege-Audio, Bluetooth, Cloud
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Beschreibung
Die Ctronics CTIPC-710C 2,5K (4MP) PTZ Innenüberwachungskamera bietet eine beeindruckende 2,5K Auflösung für besonders scharfe und detailreiche Bilder. Dank des motorisierten PTZ-Mechanismus lässt sich die Kamera um 355° schwenken und 120° neigen, sodass Sie jeden Bereich genau im Blick behalten können. Mit der modernen Farb-Nachtsicht bis 20 Meter sind auch Aufnahmen bei Dunkelheit klar und lebendig.
Die Kamera verbindet sich schnell und unkompliziert via Bluetooth und unterstützt sowohl 2,4GHz als auch 5GHz WLAN für eine stabile und flexible Funkverbindung. Intelligente Personen- und Bewegungserkennung mit Auto-Tracking sorgt dafür, dass die Kamera automatisch Bewegungen verfolgt und nur relevante Ereignisse aufzeichnet.
Für eine direkte Kommunikation verfügt die Kamera über 2-Wege-Audio, damit Sie jederzeit mit Familie, Besuchern oder Haustieren über die Kamera sprechen können. Die Kamera ermöglicht eine 24/7-Aufnahme, die bei vollem Speicher automatisch ältere Aufnahmen überschreibt. Unterstützt wird die Nutzung der praktischen Ctronics Pro App für iOS, Android und Windows, inklusive Cloud-Anbindung und Kompatibilität mit NAS oder NVR.
Diese Kamera ist die perfekte Lösung für die zuverlässige Überwachung und Vernetzung Ihres Zuhauses – sicher, smart und jederzeit live dabei!
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.