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Corsair RS120 Gehäuselüfter 120 mm, PWM, 2100 RPM, 72,8 CFM, 36 dB, 4,15 mmH2O, Schwarz

Beschreibung

Der Corsair RS120 Gehäuselüfter sorgt mit seinem 120 mm großen Durchmesser für eine effiziente Luftzirkulation in Ihrem Computergehäuse. Dank der PWM-Steuerung passt sich die Lüftergeschwindigkeit flexibel an die Anforderungen Ihres Systems an und bietet dabei einen leisen Betrieb mit einem Geräuschpegel von maximal 36 dB. Mit einer maximalen Drehzahl von 2100 RPM und einem hohen Luftstrom von bis zu 72,8 CFM garantiert er optimale Kühlleistung, während das schlichte schwarze Design sich nahtlos in jedes Gehäuse einfügt. Ideal für alle, die eine leistungsstarke und zugleich leise Kühlung wünschen.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Ventilatorengewicht 239 g
Energie
Ventilatoren Strom 0,4 A
Design
Produktfarbe Schwarz
Anzahl Lüfter 1 Lüfter
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 420 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 2100 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 10 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 36 dB
Mindestluftstrom 13,3 cfm
Maximaler Luftstrom 72,8 cfm
Minimum Luftdruck 0,2 mmH2O
Maximum Luftdruck 4,15 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Menge pro Packung 1 Stück(e)
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.