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Corsair Nautilus 360 RS ARGB Prozessor-Luftkühler, 3x 120mm Lüfter, PWM, 1700 RPM, 94,87 cfm, 3,91 mmH2O, Schwarz

Beschreibung

Der Corsair Nautilus 360 RS ARGB ist ein leistungsstarker Prozessor-Luftkühler in elegantem Schwarz, der durch seine drei 120mm Lüfter eine effiziente Kühlung gewährleistet. Mit einer maximalen Rotationsgeschwindigkeit von 1700 RPM sorgt er für eine kraftvolle Luftzirkulation bei angenehm niedrigem Geräuschpegel. Die integrierte ARGB-Beleuchtung bietet zudem eine ansprechende optische Gestaltung. Der Kühler ist kompatibel mit aktuellen Prozessoren und Sockeln wie LGA 1700, AM4 und AM5 und stellt somit eine optimale Lösung für anspruchsvolle Systeme dar. Durch das hochwertige Design aus Aluminium und Kupfer kombiniert der Nautilus 360 RS beste Kühlperformance mit stilvollem Erscheinungsbild.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 125 mm
Heizungs-Breite 36 cm
Tiefe 396 mm
Höhe 125 mm
Gewicht 2,35 kg
Design
Produktfarbe Schwarz
Heizkörpermaterial Aluminium
Grundkörper Material Kupfer
Anzahl Lüfter 3 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Lüftersteuerung Ja
Leistungen
Empfohlene Platzierung Prozessor
Typ Luftkühlung
Unterstützte Prozessorsteckplätze LGA 1700, Sockel AM4, Sockel AM5
Kompatible Prozessoren Intel® Celeron®, Intel® Core™ i3, Intel® Core™ i5, Intel® Core™ i7, Intel® Core™ i9, Intel® Pentium®
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1700 RPM
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 33,2 dB
Maximaler Luftstrom 94,87 cfm
Maximum Luftdruck 3,91 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.