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Cooler Master Hyper 212 Black CPU-Luftkühler, 120 mm PWM-Lüfter, 70,7 CFM, 2500 RPM, kompatibel mit Intel LGA1700/1200/115x & AMD AM4/AM5, schwarz

Beschreibung

Der Cooler Master Hyper 212 Black ist ein leistungsstarker CPU-Luftkühler in elegantem schwarzem Design, der eine optimale Kühlung für Ihren Prozessor gewährleistet. Ausgestattet mit einem 120 mm PWM-Lüfter, bietet er eine maximale Drehzahl von bis zu 2500 RPM und sorgt mit einem Luftstrom von bis zu 70,7 CFM für effiziente Wärmeabfuhr bei niedrigem Geräuschpegel. Der Kühler ist kompatibel mit einer Vielzahl von aktuellen Intel- und AMD-Sockeln, darunter Intel LGA1700/1200/115x und AMD AM4/AM5, und somit flexibel einsetzbar. Mit seiner kompakten Bauweise und hochwertigen Materialien ist der Hyper 212 Black die ideale Lösung für eine zuverlässige und leise CPU-Kühlung.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 74 mm
Tiefe 125 mm
Höhe 152 mm
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Energie
Stromverbrauch (Standardbetrieb) 2,4 W
Nennspannung 12 V
Nennstrom 0,2 A
Sicherheitsstrom 0,3 Ah
Design
Produktfarbe Schwarz
Anzahl Lüfter 1 Lüfter
Lamellenmaterial Aluminium
Anzahl Wärmerohre 4
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Prozessor
Typ Luftkühlung
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze LGA 1150 (Socket H3), LGA 1151 (Socket H4), LGA 1155 (Socket H2), LGA 1156 (Socket H), LGA 1200 (Socket H5), LGA 1700, Sockel AM4, Sockel AM5
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 690 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 2500 RPM
Maximaler Luftstrom 70,7 cfm
Maximum Luftdruck 3,61 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Geräuschpegel Lüfter (max.) 32,8 dB
Mittlere Zeit bis zum Ausfall (MTTF) des Lüfters 160000 h
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.