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COCOCAM ZY-Q6 4G LTE Außen-Überwachungskamera mit eSIM, 3MP (2304×1296), 15000mAh Akku & 8W Solarpanel, IP66, Nachtsicht 30m, KI-Personenerkennung, PTZ 355°/90°

Beschreibung

Die COCOCAM ZY-Q6 4G LTE Außen-Überwachungskamera bietet Ihnen rund um die Uhr zuverlässige Sicherheit durch 24/7 Videoaufzeichnung und einen schnellen Alarm mit Ton- und Lichtsignalen. Dank der integrierten eSIM-Karte inklusive einer 7-tägigen Testphase mit unbegrenztem Datenvolumen können Sie sofort mit der Fernüberwachung starten.

Mit einer 3MP HD-Auflösung erhalten Sie gestochen scharfe Bilder, die sich per PTZ-Funktion flexibel um 355° schwenken und 90° neigen lassen – für eine umfassende Überwachung großer Bereiche. Die Kamera verfügt über eine KI-Personenerkennung und kann Bewegungen bis zu 30 Metern automatisch verfolgen.

Für optimale Nachtsicht sorgt eine Kombination aus Weißlicht- und Infrarot-LEDs mit einer Reichweite von bis zu 30 Metern. Die Zweiwege-Audio-Funktion ermöglicht die direkte Kommunikation mit Besuchern oder potenziellen Eindringlingen.

Ausgestattet mit einem leistungsstarken 15000mAh Akku und einem 8W Solarpanel, bietet die Kamera eine dauerhafte Stromversorgung, auch unabhängig von externen Stromquellen. Das robuste IP66-gehäuse schützt zuverlässig vor Wasser und Staub – ideal für den Einsatz im Freien.

Über die praktische COCOCAM-App behalten Sie Ihr Grundstück jederzeit im Blick – egal, wo Sie sich gerade befinden. Die Montage an Wand oder Decke ist schnell und unkompliziert möglich. Mit der COCOCAM ZY-Q6 sichern Sie Ihr Zuhause oder Ihr Gelände effektiv und flexibel ab.

Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.