Atlantis Land A06-M2-NVME-01 M.2 NVMe SSD-Gehäuse, USB-C 3.2 Gen 1 (5 Gbit/s), Aluminium, Schwarz, für 30/42/60/80 mm
A06-M2-NVME-01 M.2 NVMe SSD-Gehäuse, USB-C 3.2 Gen 1 (5 Gbit/s), Aluminium, Schwarz, für 30/42/60/80 mm
12,99 €
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Beschreibung
Das Atlantis Land A06-M2-NVME-01 SSD-Gehäuse ist die ideale Lösung, um Ihre M.2 NVMe SSD sicher und stilvoll zu verstauen. Mit einem robusten Aluminiumgehäuse in Schwarz bietet es nicht nur Schutz, sondern auch ein elegantes Design. Das Gehäuse unterstützt verschiedene Speicherlaufwerkslängen von 30 bis 80 mm und ermöglicht dank des modernen USB-C 3.2 Gen 1 Anschlusses eine schnelle Datenübertragung mit bis zu 5 Gbit/s. Es ist kompatibel mit Windows-Betriebssystemen und sorgt für eine einfache und flexible Nutzung Ihrer PCI Express SSDs unterwegs oder im Büro.
Technische Daten
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Systemanforderung
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| Unterstützt Windows-Betriebssysteme | Windows 10, Windows 7, Windows 8, Windows 8.1 | |
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Anschlüsse und Schnittstellen
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| USB Anschluss | Ja | |
| USB-Version | 3.2 Gen 1 (3.1 Gen 1) | |
| USB-Stecker | USB Typ-C | |
| USB-Anschluss Geschlecht | Weiblich | |
| Anzahl der USB-Anschlüsse | 1 | |
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Speichermedium
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| Größe des Speicherlaufwerks | M.2 | |
| Unterstützte Speicherlaufwerk-Schnittstellen | M.2, PCI Express | |
| Anzahl der unterstützten Speicherlaufwerke | 1 | |
| Unterstützte Speicherlaufwerkslängen | 30,42,60,80 mm | |
| Typ des installierten Speicherlaufwerks | Nein | |
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Design
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| Produkttyp | SSD-Gehäuse | |
| Produktfarbe | Schwarz | |
| Material | Aluminium | |
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Leistungen
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| Datenübertragungsrate | 5 Gbit/s | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.