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ADATA XPG GAMMIX S10 M.2 128 GB PCI Express 3D TLC NVMe

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite80 mm
Tiefe22 mm
Höhe3,5 mm
Gewicht8 g
Leistung
Stromverbrauch (durchschnittl.)0,33 W
Stromverbrauch (Sleep-Modus)0,14 W
Betriebsbedingungen
Betriebstemperatur0 - 70 °C
Temperaturbereich bei Lagerung-40 - 85 °C
Verpackungsdaten
Verpackungsbreite100 mm
Verpackungstiefe145 mm
Verpackungshöhe20 mm
Paketgewicht11 g
Markeneigenschaften
Markenspezifische TechnologienSLC Caching
Sonstige Funktionen
ProduktfarbeSchwarz, Rot
Merkmale
SSD-FormfaktorM.2
SSD Speicherkapazität128 GB
SchnittstellePCI Express
Speichertyp3D TLC
NVMeJa
Komponente fürPC
NVMe Version1.2
Datenübertragungsrate6 Gbit/s
Lesegeschwindigkeit1800 MB/s
Schreibgeschwindigkeit850 MB/s
Zufälliges Lesen (4KB)35000 IOPS
Zufälliges Schreiben (4KB)95000 IOPS
Sequenzielle Lesegeschwindigkeit (ATTO)660 MB/s
Sequenzielle Schreibgeschwindigkeit (ATTO)450 MB/s
Sequenzielle Lesegeschwindigkeit (CDM)660 MB/s
Sequenzielle Schreibgeschwindigkeit (CDM)450 MB/s
Sequenzielle Lesegeschwindigkeit (AS SSD)620 MB/s
Sequenzielle Schreibgeschwindigkeit (AS SSD)400 MB/s
PCI-Expressschnittstelle Daten-Lanesx4
RAID-UnterstützungJa
Geringe Dichte-Paritätsprüfung (LDPC)Ja
Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF)2000000 h
TBW-Bewertung80
Logistikdaten
Breite des Versandkartons346 mm
Länge des Versandkartons445 mm
Höhe des Versandkartons280 mm
Nettogewicht Hauptkarton1,6 kg
Gewicht Versandkarton5,37 kg
Anzahl Produkte pro Versandkarton60 Stück(e)
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
ADATA Technology Co., Ltd.
No. 258, Liancheng Rd.
23553 New Taipei City
Taiwan
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.