iDsonix M.2 [NVMe & SATA] SSD Gehäuse Adapter [Werkzeugfrei][Aluminium], NVMe zu USB 3.2 Gen 2 10Gbps, M.2 zu USB A&C Unterstützt M-Key/B+M Key, mit UASP Trim für 2230/2242/2260/2280 SSD Gris
iDsonix M.2 [NVMe & SATA] SSD Gehäuse Adapter [Werkzeugfrei][Aluminium], NVMe zu USB 3.2 Gen 2 10Gbps, M.2 zu USB A&C Unterstützt M-Key/B+M Key, mit UASP Trim für 2230/2242/2260/2280 SSD Gris
30,19 €
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Beschreibung
Das iDsonix M.2 [NVMe & SATA] SSD Gehäuse Adapter bietet eine werkzeugfreie Installation und besteht aus hochwertigem Aluminium, das für eine dreifache Wärmeableitung sorgt. Es ist kompatibel mit Windows, Mac OS, Linux und Android und unterstützt SSDs bis zu 4 TB. Der fortschrittliche Master-Chip bietet Schutzfunktionen wie automatischen Ruhezustand, Überhitzungsschutz und Überspannungsschutz, was die Lebensdauer der SSD verdoppelt. Mit USB 3.2 Gen2 10Gbps Geschwindigkeit und UASP-Unterstützung ermöglicht es schnelle Datenübertragungen und effizientes Dateirecycling. Das Gehäuse ist kompatibel mit NVMe PCIe und AHCI SATA/NGFF SSDs und unterstützt verschiedene M.2-Formfaktoren.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 18,6 x 10,9 x 1,9 cm; 100 Gramm | |
| Hersteller | Dongguan Hao Ren Electronic Technology Co.,Ltd | |
| Modellnummer | Gris | |
| Herkunftsland | China | |
| Kompatible Geräte | Xbox Series X/S, PS5/PS4, Tablet, Desktop/Laptop, Smartphone | |
| Spezifische Verwendungsmöglichkeiten für Produkt | versatile digital device storage expansion | |
| Steckverbindertyp | USB Typ C | |
| Farbe | Grau | |
| Artikelmaße L x B x H | 18,6 x 10,9 x 1,9 cm | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.