akuvox IP Phone SP de bureau R59 PoE, SP r59p
IP Phone SP de bureau R59 PoE, SP r59p
59,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Entdecken Sie das Akuvox SP-R59P, ein stilvolles IP-Telefon für den Büroeinsatz, das sich durch seine Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit auszeichnet. Dieses elegante Gerät ist eine ideale Wahl für professionelle Umgebungen, die ein leistungsstarkes und effizientes Kommunikationsmittel benötigen. Das Akuvox SP-R59P ist ein funktionsreiches Tischtelefon, das sich nahtlos in Ihre täglichen Geschäftsabläufe integrieren lässt. Es bietet Multilinien-Betrieb für eine verbesserte Anrufverwaltung und ist mit einem einfachen Tastenfeld für eine unkomplizierte Bedienung ausgestattet. Obwohl es keine Anrufer-ID-Funktion bietet, überzeugt es durch seine solide Konstruktion und sein ansprechendes Design. Mit seiner Power over Ethernet (PoE)-Fähigkeit vereinfacht dieses IP-Telefon die Verkabelung und Installation, indem es Strom und Daten über ein einziges Netzwerkkabel bezieht. Das Akuvox SP-R59P ist eine ausgezeichnete Wahl für Unternehmen, die ein zuverlässiges, benutzerfreundliches und elegantes IP-Telefon suchen, das den täglichen Anforderungen eines geschäftigen Büroumfelds gerecht wird.
Technische Daten
| Marque | Akuvox | |
| Numéro du modèle de l'article | SP-R59P | |
| Disponibilité des pièces détachées | Information indisponible sur les pièces détachées | |
| Marque | Akuvox | |
| Type de téléphone | Filaire | |
| Type de numéroteur | Clavier simple | |
| Opération multiligne | Fonctionnement Multiligne | |
| Identification de l'appelant | Non | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.