Tosuny KX-880CID Schnurgebundenes Telefon mit Freisprecheinrichtung und Anrufer ID Anzeige, Festnetztelefon mit Zwei Anschlüssen für Privatanwender/Hotel/Unternehmen/Büro Weiß
KX-880CID Schnurgebundenes Telefon mit Freisprecheinrichtung und Anrufer ID Anzeige, Festnetztelefon mit Zwei Anschlüssen für Privatanwender/Hotel/Unternehmen/Büro Weiß
15,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Entdecken Sie das Tosuny KX-880CID Schnurgebundene Telefon, das mit einer Freisprecheinrichtung und einer Anrufer-ID Anzeige ausgestattet ist. Dieses elegante Festnetztelefon in Weiß eignet sich ideal für Privatanwender, Hotels, Unternehmen und Büros.
Mit seinem Dual-Port-Design ermöglicht es die einfache Erweiterung und bietet Ihnen somit maximale Flexibilität. Die hohe Klangqualität und die Geräuschunterdrückungsfunktion garantieren eine klare Kommunikation, während der LCD-Bildschirm wichtige Informationen wie Datum und Anrufernummer übersichtlich anzeigt.
Zusätzlich verfügt das Telefon über 8 Gruppen von Schnellspeichertasten und kann sogar als Taschenrechner verwendet werden. Die großen Tasten sorgen dafür, dass Sie jede Zahl und jeden Buchstaben klar erkennen können.
Profitieren Sie von einem risikofreien Kauf und einem hervorragenden Kundenservice, der Ihnen bei Fragen oder Unzufriedenheit zur Seite steht. Das Tosuny KX-880CID ist die perfekte Wahl für alle, die ein zuverlässiges und funktionales Telefon suchen!
Technische Daten
| Produktabmessungen | 22 x 22,5 x 7 cm; 650 Gramm | |
| Hersteller | Tosuny | |
| Modellnummer | Tosuny3n9tv6gpcb-02 | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | Tosuny | |
| Farbe | Weiß | |
| Telefonart | Schnurgebunden | |
| Material | Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) | |
| Stromquelle | Kabelgebunden | |
| Art des Zifferblatts | Einzelne Tastatur | |
| Artikelmaße L x B x H | 22 x 22,5 x 7 cm | |
| Art des Anrufbeantworters | Digital | |
| Mehrzeiliger Betrieb | Single-Line Operation | |
| Anrufer-Identifikation | Ja | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.