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Sonoff AIBridge Zigbee Gateway Smart Home Hub, Lokales LAN, Alarmanlage, Matter-Bridge, 2GB RAM

Beschreibung

Entdecken Sie den Sonoff AIBridge Zigbee Gateway Smart Home Hub – die perfekte Lösung für Ihr intelligentes Zuhause! Mit vielfältigen Erweiterungs- und Anpassungsmöglichkeiten können Sie Ihr persönliches Heim-Alarmsystem kontinuierlich aufrüsten. Dieses Gateway unterstützt nicht nur Zigbee-Geräte, sondern auch solche, die nicht dem Zigbee-Standardprotokoll entsprechen, dank der Matter-Bridge-Funktion.

Ein besonderes Highlight ist die lokale Datenspeicherung, die den Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet und Ihnen die volle Kontrolle über Ihre Informationen gibt. Genießen Sie eine stabile lokale Netzwerkverbindung, die Ihre WLAN-Geschwindigkeit nicht beeinträchtigt und eine zuverlässige Steuerung Ihrer Alarmanlage ermöglicht.

Der Sonoff iHost Smart Home Hub integriert sich nahtlos in das gesamte Sonoff Smart Home Ökosystem und bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Ihre Geräte mühelos zu steuern. Machen Sie den ersten Schritt in die Zukunft des Smart Homes mit diesem leistungsstarken Hub!

Technische Daten

Produktabmessungen 10 x 5 x 1,27 cm; 372 Gramm
Hersteller SONOFF
Modellnummer AIBridge
Herkunftsland China
Marke SONOFF
Farbe Multicolor
Anzahl der Kanäle 132
Besonderes Merkmal Matter-Bridge-Funktion
Frequenzbereich IEEE802.15.4
Max. Sprechreichweite 360 Fuß
Tuner-Technologie VHF
Spannung 5 Volt
Grad der Wasserbeständigkeit Wasserfest
Produktabmessungen 120T x 41B x 135H Millimeter
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.