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Scythe Fuma 3 Prozessor Luftkühlung, 12 cm, Schwarz

Beschreibung

Der Scythe Fuma 3 ist eine elegante und effiziente Prozessor-Luftkühlung in Schwarz, die mit zwei 12-cm-Lüftern ausgestattet ist. Dieses Kühlsystem überzeugt durch einen kraftvollen Luftstrom und ein leises Betriebsgeräusch, sodass Ihr Prozessor zuverlässig und ruhig gekühlt wird. Das durchdachte Design kombiniert ein solides Kupfer-Kühlkörpermaterial mit einer hochwertigen Lagertechnik für dauerhafte Leistung. Ideal geeignet für verschiedene gängige Prozessorsteckplätze, bietet der Fuma 3 eine starke Kühlleistung in einem kompakten Format. Ein perfekter Begleiter für stabile und kühle PC-Systeme.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 138 mm
Tiefe 128 mm
Höhe 154 mm
Gewicht 1,09 kg
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 15 mm
Maße Lüfter 2 (B x T x H) 120 x 120 x 26 mm
Energie
Spannung 12 V
Ventilatoren Strom 0,16 A
Design
Produktfarbe Schwarz
Grundkörper Material Kupfer
Anzahl Lüfter 2 Lüfter
Anzahl der Ventilatorflügel 9
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Prozessor
Typ Luftkühlung
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze LGA 1150 (Socket H3), LGA 1151 (Socket H4), LGA 1155 (Socket H2), LGA 1156 (Socket H), LGA 1200 (Socket H5), LGA 1700, LGA 2011 (Socket R), LGA 2011-v3 (Socket R), LGA 2066, Sockel AM4, Sockel AM5
Maximaler Luftstrom 39,44 cfm
Luftstrom 114,89 m³/h
Lüfter 2 maximaler Luftstrom 67,62 cfm
Lagertyp Sealed Precision FDB
Geräuschpegel Lüfter (mind.) 2,58 dB
Geräuschpegel Lüfter (max.) 28,6 dB
Menge pro Packung 1 Stück(e)
Ventilatoren Geschwindigkeit (min) 300 RPM
Ventilatoren Geschwindigkeit (max) 1500 RPM
Statischer Lüfterdruck 1,5 mmH2O
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.