Sabrent DS-5R15 Speicherlaufwerk-Docking-Station USB 3.2 Gen 2 (3.1 Gen 1) Type-C Schwarz
DS-5R15 Speicherlaufwerk-Docking-Station USB 3.2 Gen 2 (3.1 Gen 1) Type-C Schwarz
141,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Die Sabrent DS-5R15 Speicherlaufwerk-Docking-Station ist die perfekte Lösung für alle, die ihre HDDs und SSDs effizient nutzen möchten. Mit ihrem eleganten schwarzen Design fügt sie sich harmonisch in jede Umgebung ein. Diese Docking-Station unterstützt bis zu fünf Speicherlaufwerke und ermöglicht eine schnelle Datenübertragung von bis zu 10 Gbit/s über die USB 3.2 Gen 2 (3.1 Gen 1) Type-C Schnittstelle.
Ein besonderes Highlight ist die Hot-Swap-Funktion, die es Ihnen erlaubt, Laufwerke einfach und ohne Neustart zu wechseln. Die integrierte Kühlung sorgt dafür, dass Ihre Laufwerke auch bei intensiver Nutzung stets optimal temperiert bleiben. Egal, ob Sie ein Windows- oder Mac-Betriebssystem verwenden, die Sabrent DS-5R15 ist die ideale Ergänzung für Ihr Setup.
Technische Daten
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Festplatte
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| Speichermedien Typ | HDD, SSD | |
| Speicherlaufwerk Schnittstelle | SATA, Serial ATA III | |
| unterstützte Speicherlaufwerksgrößen | 2.5" | |
| Anzahl der unterstützten Speicherlaufwerke | 5 | |
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Anschlüsse und Schnittstellen
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| Hostschnittstelle | USB 3.2 Gen 2 (3.1 Gen 1) Type-C | |
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Software
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| Unterstützt Windows-Betriebssysteme | Ja | |
| Mac-Kompatibilität | Ja | |
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Kühlung
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| Eingebauter Ventilator | Ja | |
| Lüfterdurchmesser | 8 cm | |
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Merkmale
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| Produktfarbe | Schwarz | |
| Max. Datenübertragungsrate | 10 Gbit/s | |
| Hot-Swap | Ja | |
| Plug & Play | Ja | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.