SPC WF100 Festnetztelefon mit SIM, 4G, VoLTE/VoWiFi, 3,5 Zoll Farbdisplay, Bluetooth, WiFi, 2000mAh Pufferbatterie, EU
WF100 Festnetztelefon mit SIM, 4G, VoLTE/VoWiFi, 3,5 Zoll Farbdisplay, Bluetooth, WiFi, 2000mAh Pufferbatterie, EU
131,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Das SPC WF100 Festnetztelefon bietet eine innovative Lösung für die Telefonie ohne Festnetzanschluss – einfach eine SIM-Karte mit 4G einlegen und sofort telefonieren. Es überzeugt durch HD-Anrufe via VoLTE und VoWiFi und ist ideal für temporäre Standorte oder Büroumgebungen ohne kabelgebundenes Netzwerk.
Speziell entwickelt für den professionellen Einsatz, unterstützt es moderne Funktionen wie Anrufhalten, Weiterleiten und Konferenzen. Dank 10 Direktspeichern sind wichtige Kontakte immer griffbereit. Besonders praktisch: die Remote-Konfiguration per SMS für schnelle Updates und Wartung aus der Ferne – optimal für Unternehmen mit mehreren Standorten.
Das Gerät synchronisiert Ihr LDAP-Adressbuch, speichert bis zu 1000 Kontakte und erweitert den Speicher via MicroSD-Karte. Zudem fungiert es als WLAN-Hotspot und unterstützt kabellose sowie kabelgebundene Headsets für komfortables Arbeiten. Der leistungsstarke Akku sorgt auch bei Stromausfällen für zuverlässige Erreichbarkeit.
Flexible Einsatzmöglichkeiten bietet das kompakte und robuste Design: ob als Tischtelefon oder an der Wand montiert – perfekt für Büros, Hotels, Einzelhandel und Standorte ohne Festnetz. Mit dem SPC WF100 steht flexible, komfortable und verlässliche Kommunikation im Vordergrund.
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.