One For All SV 9455 5G Außenantenne, DVB-T2, 3G/4G/5G-Blockfilter, IP55, 10 m Kabel, Full-HD
SV 9455 5G Außenantenne, DVB-T2, 3G/4G/5G-Blockfilter, IP55, 10 m Kabel, Full-HD
33,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Die One For All SV 9455 5G Außenantenne ist speziell für den Einsatz im Außenbereich und unter den härtesten Witterungsbedingungen entwickelt. Sie unterstützt den Empfang des digitalen terrestrischen Fernsehens im modernen DVB-T2 Standard und garantiert eine hervorragende Empfangsqualität in einem Umkreis von bis zu 50 km zum Sender. Dank ihres integrierten 3G/4G/5G-Blockfilters werden störende Mobilfunksignale zuverlässig ausgeblendet – so ist bester Empfang heute und in Zukunft gesichert. Die wetterfeste Antenne erfüllt die Schutzklasse IP55 und ist somit vollständig wasserdicht und robust. Die Montage gestaltet sich mit dem mitgelieferten Kabel, Anschlüssen und Befestigungsmaterial ganz einfach. Zusätzlich unterstützt die innovative Assistant-App mit Augmented Reality bei der Installation und hilft dabei, die optimale Antennenposition zu finden. Perfekt für alle, die Full-HD Fernsehen mit stabilem und störungsfreiem Empfang im Außenbereich genießen möchten.
Technische Daten
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Verpackungsdaten
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| Menge pro Packung | 1 Stück(e) | |
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Merkmale
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| Platzierung | Draußen | |
| Produktfarbe | Weiß | |
| Kabellänge der Antenne | 10 m | |
| LTE/GSM-Filter | Ja | |
| Full-HD | Ja | |
| Geräuschunterdrückung | Ja | |
| HD-Ready | Ja | |
| Wandmontage | Ja | |
| Digitales Signalformatsystem | DVB-T, DVB-T2 | |
| Maximale Reichweite | 50000 m | |
| Power-LED | Ja | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.