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OPPO T1a CTB04 5G CPE Router mit SIM-Slot, LTE Cat20, Wi-Fi 6 AX1800, bis zu 4,07 Gbit/s, 4x4 MIMO, bis zu 32 Geräte, Weiß, EU

Beschreibung

Entdecken Sie den OPPO T1a CTB04 5G CPE Router, der Ihnen eine blitzschnelle Internetverbindung bietet. Mit seinem SIM-Slot und der Unterstützung für 5G sind Sie nicht mehr auf herkömmliche Festnetzzugänge angewiesen. Der Router ermöglicht es Ihnen, bis zu 32 Geräte gleichzeitig zu verbinden und bietet eine Dualband-WLAN-Technologie, die eine beeindruckende WLAN-Downlink-Rate von bis zu 1,8 Gbit/s erreicht.

Dank der 4x4 MIMO-Technologie und der intelligenten Antennenauswahl genießen Sie eine stabile und leistungsstarke Verbindung, egal ob Sie im Homeoffice arbeiten oder Ihre Lieblingsspiele streamen. Der OPPO T1a ist nicht nur leistungsstark, sondern auch einfach zu bedienen – einfach die 5G-SIM-Karte einlegen und schon können Sie loslegen.

In elegantem Weiß gehalten, fügt sich dieser Router nahtlos in Ihr Zuhause ein. Erleben Sie die Zukunft des Internets mit dem OPPO T1a CTB04 5G CPE Router!

Technische Daten

Produktabmessungen 9,2 x 9,2 x 18 cm; 810 Gramm
Hersteller OPPO
Modellnummer CTB04
Herkunftsland China
Marke OPPO
Modellname T1a
Besonderes Merkmal Strahlformung, Internetsicherheit
Frequenzbandklasse Dualband
Standard für drahtlose Kommunikation 802.11a, 802.11ac, 802.11ax, 802.11b, 802.11g
Kompatible Geräte Personal Computer, Laptop, Tablet, Smartphone, Spielkonsole
Frequenz 5 GHz
Enthaltene Komponenten Router, Stromversorgung
Konnektivitätstechnologie 5G, LTE, WLAN
Farbe Weiß
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.