Nelawya nelawya 5G Außenantenne MIMO 698-3800 MHz Omnidirektional 12 dBi N-Buchse TS9/CRC9 Adapter 2x5m KMR240 Kabel
nelawya 5G Außenantenne MIMO 698-3800 MHz Omnidirektional 12 dBi N-Buchse TS9/CRC9 Adapter 2x5m KMR240 Kabel
80,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Die Nelawya 5G Außenantenne MIMO ist die optimale Lösung, um Ihre LTE- und 5G-Signalstärke deutlich zu verbessern – insbesondere in Bereichen mit schwachem Empfang oder großer Entfernung zur Basisstation. Die omnidirektionale Antenne bietet dank ihres hohen Gewinns von bis zu 12 dBi zuverlässige Konnektivität und ermöglicht eine stabile Verbindung auch unter schwierigen Empfangsbedingungen.
Das Set enthält neben der Antenne alle nötigen Montagematerialien, zwei 5 Meter lange KMR240-Koaxialkabel sowie praktische Adapter (TS9/CRC9), die den Anschluss an verschiedene Endgeräte erleichtern. Durch die Möglichkeit, die Antenne in optimaler Höhe anzubringen, umgehen Sie Gebäudedämpfungen und verbessern so die Signalqualität nachhaltig.
Hergestellt aus hochwertigen Materialien und speziell für den Outdoor-Einsatz entwickelt, ist diese Antenne robust, wetterfest und langlebig – perfekt für eine zuverlässige Funkverbindung im 5G- und LTE-Netz. Nutzen Sie die Vorteile der Nelawya Außenantenne, um Ihre Netzabdeckung signifikant zu steigern!
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 49,5 x 11,5 x 9 cm; 1,36 Kilogramm | |
| Hersteller | Nelawya | |
| Herkunftsland | China | |
| Antenne | Cellular | |
| Marke | nelawya | |
| Farbe | 5G | |
| Anzahl der Kanäle | 4 | |
| Impedanz | 5E+1 Ohm | |
| Maximalbereich | 10 Meter | |
| Produktabmessungen | 6L x 45B x 8H cm | |
| Anzahl der Artikel | 1 | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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