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NZXT F120 Core RGB Gehäuselüfter 120 mm, PWM, Hydrodynamisches Lager (HDB), 1800 RPM, Weiß, 3er-Pack

Beschreibung

Der NZXT F120 Core RGB Gehäuselüfter im praktischen 3er-Pack bietet eine perfekte Kombination aus Leistung und stilvollem Design. Mit einem Leistungsbereich von 500 bis 1800 U/min sorgt der Lüfter für eine optimale Luftzirkulation in deinem Computergehäuse und hält die Temperaturen zuverlässig niedrig. Das hydrodynamische Lager (HDB) garantiert dabei eine besonders lange Lebensdauer und einen ruhigen Betrieb. Dank der bunten RGB-Beleuchtung mit 8 LEDs wird dein System zudem stilvoll in Szene gesetzt. In elegantem Weiß fügt sich der Lüfter harmonisch in jedes Setup ein und überzeugt sowohl optisch als auch funktional.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 26 x 120 mm
Ventilator Dicke 2,6 cm
Kabellänge 0,6 m
Energie
Spannung 12 V
Stromverbrauch Lüfter 2,4 W
Nennstrom 0,2 A
Design
Produktfarbe Weiß
Material Kunststoff
Anzahl Lüfter 3 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 8
Farben der Beleuchtung Multi
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 500 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1800 RPM
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 33,88 dB
Maximum Luftdruck 2,57 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Lagertyp Hydrodynamisches Lager (HDB)
Menge pro Packung 3 Stück(e)
Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) 60000 h
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.