NICGIGA GS0410P 5-Port Gigabit PoE+ Switch, 4x PoE Ports 72W, 1x Uplink, Unmanaged, One-Key VLAN, lüfterloses Metallgehäuse, RJ45, EU
GS0410P 5-Port Gigabit PoE+ Switch, 4x PoE Ports 72W, 1x Uplink, Unmanaged, One-Key VLAN, lüfterloses Metallgehäuse, RJ45, EU
20,99 €
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Beschreibung
Der NICGIGA GS0410P 5-Port Gigabit PoE+ Switch ist die ideale Lösung für alle, die eine zuverlässige und leistungsstarke Netzwerkverbindung benötigen. Mit 4 PoE-Ports und einem Uplink-Port bietet dieser unmanaged Switch eine einfache Plug-and-Play-Nutzung, die keine komplizierte Software oder Konfiguration erfordert.
Dank des One-Key VLAN Modus wird die Sicherheit Ihres Netzwerks erhöht, indem die Ports 1-4 voneinander isoliert werden, während sie weiterhin mit den Uplink-Ports kommunizieren können. Das lüfterlose Metallgehäuse sorgt für eine robuste Bauweise und ermöglicht eine flexible Nutzung, sei es auf dem Desktop oder im Rack.
Zusätzlich schützt das 4KV Blitzschutzdesign das Gerät und Ihre angeschlossenen Geräte, selbst bei widrigen Wetterbedingungen. Der NICGIGA GS0410P ist somit nicht nur leistungsstark, sondern auch sicher und benutzerfreundlich – perfekt für jede Netzwerkumgebung.
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 25,3 x 20,8 x 6,71 cm; 830 Gramm | |
| Hersteller | NICGIGA | |
| Modellnummer | 5 Port | 4xPoE+ 78W+1xUPLink | |
| Marke | NICGIGA | |
| Enthaltene Komponenten | NIC-GS0410P | |
| Kompatible Geräte | Desktop | |
| Plattform | Plattformunabhängig | |
| Schnittstellentyp | RJ45 | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.