Logicom ILOA 150 Schnurloses Festnetztelefon ohne Anrufbeantworter – Solo – analoge und dect-Telefone – Himbeere
ILOA 150 Schnurloses Festnetztelefon ohne Anrufbeantworter – Solo – analoge und dect-Telefone – Himbeere
15,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Entdecken Sie das Logicom ILOA 150 Schnurloses Festnetztelefon in einem stilvollen Himbeer-Design. Dieses elegante Telefon bietet Ihnen die Freiheit, kabellos zu telefonieren und ist ideal für den Einsatz zu Hause oder im Büro. Mit vier verschiedenen Spracheinstellungen (Französisch, Englisch, Spanisch und Niederländisch) passt es sich Ihren Bedürfnissen an.
Die benutzerfreundlichen Funktionen wie Freisprecheinrichtung, Stummschaltung und Alarm sorgen für zusätzlichen Komfort. Dank des internen Speichers für 50 Kontakte und einem Anrufprotokoll mit 10 Nummern behalten Sie stets den Überblick.
Die einstellbare Klingelton-Lautstärke und die Auswahl aus 10 Klingeltönen ermöglichen eine individuelle Anpassung. Mit einer Gesprächszeit von bis zu 7 Stunden und einem Energiesparmodus, der eine Nutzung von bis zu 100 Stunden im Standby ermöglicht, ist das ILOA 150 stets bereit für Ihre Anrufe.
Genießen Sie die Flexibilität, bis zu 5 Mobilteile in Ihrem Zuhause zu kombinieren und profitieren Sie von einer Reichweite von bis zu 50 Metern oder 300 Metern im Freien. Das Logicom ILOA 150 ist die perfekte Wahl für alle, die Wert auf Design und Funktionalität legen.
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 17,1 x 13,1 x 5,7 cm; 290 Gramm | |
| Hersteller | Logicom | |
| Modellnummer | ILOA_150_FRAMBOISE | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | LOGICOM | |
| Farbe | himbeere | |
| Telefonart | Schnurlos | |
| Material | Kunststoff | |
| Stromquelle | Batteriebetrieben | |
| Art des Zifferblatts | Einzelne Tastatur | |
| Art des Anrufbeantworters | Digital | |
| Kompatible Geräte | Jeder Broadband-Router | |
| Telefongesprächsdauer | 7 Stunden | |
| Telefonkonferenz-Fähigkeit | Basic | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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