KuWFi 150 Mbps LTE Modem Dongle WiFi Stick Internet Stick mit Simkartensteckplatz 4G Hotspot Unterstützt Win2000/2003/xp/Vista/Win7/Win8/Win10/Linux-Systeme
150 Mbps LTE Modem Dongle WiFi Stick Internet Stick mit Simkartensteckplatz 4G Hotspot Unterstützt Win2000/2003/xp/Vista/Win7/Win8/Win10/Linux-Systeme
34,99 €
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Beschreibung
KuWFi 150 Mbps LTE Modem Dongle WiFi Stick
Erleben Sie schnelles und zuverlässiges Internet mit dem KuWFi 150 Mbps LTE Modem Dongle. Dieser vielseitige WiFi Stick bietet nicht nur eine einfache Plug-and-Play-Funktion, sondern auch einen integrierten SIM-Kartensteckplatz, der Ihnen unterwegs, zu Hause oder im Büro eine stabile Verbindung ermöglicht. Dank der kompakten und tragbaren Bauweise ist er ideal für Reisen und Geschäftsreisen. Der Dongle unterstützt bis zu 8-10 Benutzer gleichzeitig und ist kompatibel mit den meisten SIM-Bändern europäischer Länder. Genießen Sie die Freiheit, überall online zu sein, ohne auf eine komplizierte Installation angewiesen zu sein. Perfekt für Laptops, Notebooks und andere mobile Geräte.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 10 x 10 x 10 cm; 50 Gramm | |
| Hersteller | KuWFi | |
| Modellnummer | UF909-U9 | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | KuWFi | |
| Modellname | UF909-U9 | |
| Besonderes Merkmal | WPS | |
| Frequenzbandklasse | Single-Band | |
| Standard für drahtlose Kommunikation | 802.11ax | |
| Kompatible Geräte | Personal Computer, Laptop, Linux-Systeme | |
| Frequenz | 2,4 Hz | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Hause | |
| Enthaltene Komponenten | 1x 4G USB WiFi Modem, Benutzerhandbuch, Kabel | |
| Konnektivitätstechnologie | WLAN | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.