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KURUI R1205 WLAN Repeater 1200 Mbit/s Dualband 5 GHz & 2,4 GHz, Access Point & Router Modus, RJ45, Steckertyp C (EU)

Beschreibung

Der KURUI R1205 WLAN Repeater ist die ideale Lösung, um Ihr WLAN-Signal zu verstärken und in jedem Winkel Ihres Zuhauses verfügbar zu machen. Mit einer Dualband-Technologie von 5 GHz und 2,4 GHz sorgt dieser Repeater für eine schnelle und stabile Verbindung mit Geschwindigkeiten von bis zu 1200 Mbit/s.

Die einfache Installation ermöglicht es Ihnen, den Repeater in wenigen Minuten einzurichten, indem Sie einfach die URL 192.168.188.1 auf Ihrem Gerät eingeben. Ausgestattet mit vier Hochleistungsantennen deckt der Repeater eine Fläche von bis zu 3650 Quadratfuß ab und sorgt dafür, dass Sie auch in entlegenen Bereichen wie dem Keller oder der Garage eine starke Verbindung haben.

Sicherheit wird großgeschrieben: Der KURUI R1205 unterstützt die neuesten Verschlüsselungsprotokolle, um Ihr Netzwerk zu schützen. Genießen Sie 4K-Videostreaming und lagfreies Gaming ohne Unterbrechungen. Der KURUI R1205 ist die perfekte Wahl für alle, die ein zuverlässiges und leistungsstarkes WLAN-Erlebnis suchen.

Technische Daten

Verpackungsabmessungen 8 x 7 x 6 cm; 60 Gramm
Hersteller KURUI
Modellnummer R1205
Marke KURUI
Standard für drahtlose Kommunikation 802.11ac
Datenübertragungsrate 867 Megabit pro Sekunde
Besonderes Merkmal Access Point-Modus, Dualband 5GHz & 2.4GHz
Steckverbindertyp RJ45
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.