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KALEA-INFORMATIQUE Mini PCI Express Netzwerk Controller Karte 1 Port LAN GIGABIT ethernet mit Intel 82574 Chipsatz

Beschreibung

KALEA-INFORMATIQUE Mini PCI Express Netzwerk Controller Karte 1 Port LAN GIGABIT Ethernet mit Intel 82574 Chipsatz

Diese MiniPCIe-Karte bietet eine zuverlässige und leistungsstarke Lösung für die Netzwerkanbindung. Sie wird mit einer Tochterkarte auf einem Winkel verkauft, der eine Verbindung über RJ45 ermöglicht. Im Lieferumfang sind zwei Winkel enthalten: High und Low Profile, um eine flexible Installation zu gewährleisten. Die Karte ist kompatibel mit verschiedenen IEEE-Standards und unterstützt Auto-Negotiation für Geschwindigkeiten von 10/100/1000Mbps sowie Vollduplex-kompatible Flow Control.

Dank des Intel I82574 Chipsatzes bietet die Karte eine hohe Leistung und Zuverlässigkeit. Sie unterstützt Wake-on-LAN (WoL) und Remote Wake-up, was sie ideal für den Einsatz in verschiedenen Umgebungen macht. Die Karte passt in den Mini PCI EXPRESS Port von Laptops und ist kompatibel mit einer Vielzahl von Betriebssystemen, einschließlich verschiedener Versionen von Windows, Linux, FreeBSD, Novell Netware, Sun Solaris und SCO Unixware.

Mit dieser Netzwerkkarte erhalten Sie eine robuste und vielseitige Lösung für Ihre Netzwerkverbindungen, die sich durch ihre hohe Kompatibilität und leistungsstarke Komponenten auszeichnet.

Technische Daten

Marke ‎KALEA-INFORMATIQUE
Hersteller ‎KALEA-INFORMATIQUE
Verpackungsabmessungen ‎22,3 x 16 x 3,3 cm; 170 Gramm
Modellnummer ‎10844781
Farbe ‎Schwarz
Betriebssystem ‎Windows,Xp
Batterien enthalten ‎Nein
Artikelgewicht ‎170 g
Marke KALEA-INFORMATIQUE
Hardwareschnittstelle Ethernet, Mini-PCI
Farbe Schwarz
Kompatible Geräte Laptop, Desktop
Datenlink-Protokoll IEEE 802.3, Gigabit Ethernet
Datenübertragungsrate 1 Gigabits Per Second
Verfügbarkeitsdauer für EU-Ersatzteile 2 Jahre
Hersteller KALEA-INFORMATIQUE
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.