JEYI Nur 2230 nvme ssd m.2 gehäuse, direkt angeschlossenes kabelloses USB C 10 Gbit/s M.2 NVMe SSD-Gehäuseadapter, max. 2230 ssd 2tb – i9 Zebra 2230C
Nur 2230 nvme ssd m.2 gehäuse, direkt angeschlossenes kabelloses USB C 10 Gbit/s M.2 NVMe SSD-Gehäuseadapter, max. 2230 ssd 2tb – i9 Zebra 2230C
11,99 €
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Beschreibung
Entdecken Sie das JEYI Nur 2230 NVMe SSD M.2 Gehäuse, das Ihnen eine vielseitige Nutzung für Ihre Daten bietet. Ob für Dateisicherungen, Festplatten-Upgrades, Klonen, Datenwiederherstellung oder Speichererweiterung – dieses Gehäuse ist die perfekte Lösung.
Mit seinem kompakten Design passt es mühelos in jede Tasche und ist somit ideal für unterwegs. Das robuste Aluminiumgehäuse schützt Ihre SSD und maximiert die Wärmeableitung, was die Lebensdauer des Laufwerks verlängert. Dank der Stromversorgung über USB benötigen Sie keinen externen Netzadapter.
Es ist kompatibel mit 2230 NVMe M.2 SSDs und funktioniert mit allen gängigen Betriebssystemen wie Windows und Mac. Profitieren Sie von der UASP-Unterstützung, die Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100% schneller als herkömmliches USB 3.0 ermöglicht.
Der integrierte JMS583 A3-Masterchip sorgt für eine stabile und energieeffiziente Leistung. Verwandeln Sie Ihre NVMe M.2 2230-SSD in ein tragbares, schnelles USB 3.2 Gen2-Laufwerk mit einer beeindruckenden Geschwindigkeit von 10 Gbps.
Das JEYI 2230 M.2-Gehäuse ist die ideale Wahl für alle, die Wert auf Leistung und Portabilität legen.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 4 x 4 x 0,8 cm; 50 Gramm | |
| Hersteller | JEYI | |
| Modellnummer | i9 Zebra 2230C | |
| Festplattenschnittstelle | PCIE x 4 | |
| Konnektivitätstechnologie | USB | |
| Marke | JEYI | |
| Besonderes Merkmal | Tragbar | |
| Festplatten-Formfaktor | 3 Zentimeter | |
| Beschreibung der Festplatte | Festkörper-Laufwerk | |
| Kompatible Geräte | USB-C- und Thunderbolt-Geräte | |
| Installationstyp | Externe Festplatte | |
| Farbe | Black | |
| Festplattengröße | 2 TB | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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