Hikvision DS-2CE17D0T-IT1F 2 MP (2,8 mm) 4-in-1 Bullet-Kamera, Nachtsicht 30 m, IR, IP67, 12 V
DS-2CE17D0T-IT1F 2 MP (2,8 mm) 4-in-1 Bullet-Kamera, Nachtsicht 30 m, IR, IP67, 12 V
33,99 €
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Beschreibung
Die Hikvision DS-2CE17D0T-IT1F ist eine leistungsstarke 2 MP Bullet-Kamera, die sich ideal für die Überwachung sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eignet. Mit einem Weitwinkelobjektiv von 2,8 mm bietet sie eine hervorragende Sicht auf große Flächen. Besonders hervorzuheben ist die Nachtsichtfunktion, die eine Reichweite von bis zu 30 Metern ermöglicht, sodass Sie auch bei Dunkelheit stets auf der sicheren Seite sind.
Dank der IP67-Zertifizierung ist die Kamera staub- und wasserdicht, was sie besonders robust und langlebig macht. Die einfache Installation und die kabelgebundene Verbindung sorgen für eine zuverlässige Übertragung der Bilddaten. Vertrauen Sie auf die Qualität von Hikvision und sichern Sie Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen mit dieser vielseitigen Überwachungslösung.
Technische Daten
| Kompatible Geräte | Desktop, Laptop | |
| Stromquelle | Kabelgebunden | |
| Anzahl der Artikel | 1 | |
| Spannung | 12 Volt | |
| Wattzahl | 7.5 Watt | |
| Artikelmaße L x B x H | 27 x 4,3 x 4,3 cm | |
| Paket-Abmessungen | 23.7 x 12.2 x 12.1 cm | |
| Artikelabmessungen | 27 x 4.3 x 4.3 cm | |
| Markenname | Hikvision | |
| Teilenummer | HIKVI-300512831 | |
| Zoomtyp | Optischer Zoom | |
| Modellnummer | HIKVI-300512831 | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Überwachung | |
| Marke | Hikvision | |
| Konnektivitätstechnologie | Kabelgebunden | |
| Besonderes Merkmal | Bluetooth, Integrierter Kartenleser | |
| Zur Verwendung im Innen- und Außenbereich | Außenbereich | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.