Générique QS3 WLAN-Repeater 2,4 GHz 300 Mbit/s, 6 Antennen, 2 LAN-Ports, Repeater/AP/Router-Modus, WiFi-Extender, Schwarz
Générique QS3 WLAN-Repeater 2,4 GHz 300 Mbit/s, 6 Antennen, 2 LAN-Ports, Repeater/AP/Router-Modus, WiFi-Extender, Schwarz
10,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Erleben Sie stabilen und erweiterten WLAN-Empfang in Ihrem Zuhause mit dem Générique QS3 WLAN-Repeater. Innerhalb von nur einer Minute erweitern Sie Ihr Netzwerk dank einfacher Plug-and-Play-Installation. Der Repeater bietet höchste Sicherheit mit modernstem Verschlüsselungsprotokoll, damit Ihre Daten jederzeit geschützt sind. Mit gleich drei flexiblen Betriebsmodi (Repeater, Access Point, Router) passt sich das Gerät Ihren individuellen Netzwerkbedürfnissen ideal an. Die sechs rotierenden Antennen sorgen für eine beeindruckende Reichweite und stabile Verbindung, selbst in entlegenen Ecken Ihres Hauses. Verbinden Sie problemlos über 40 Geräte gleichzeitig und genießen Sie überall ein schnelles und zuverlässiges WLAN-Signal. Ein unverzichtbarer Begleiter für ein rundum verbessertes Interneterlebnis!
Technische Daten
| Hersteller | Générique | |
| Modellnummer | QS3 | |
| Marke | Générique | |
| Frequenzbandklasse | Einzelband | |
| Besonderes Merkmal | 360 Grad | |
| Farbe | Schwarz | |
| Enthaltene Komponenten | 1 x Bedienungsanleitung (in französischer Sprache), 1 x Original-Caja, 1 x RJ45-Ethernet-Kabel, 1 x Repetidor WiFi Mehr anzeigen | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.