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Geemarc Amplidect 295 Combi Duo - Verstärktes Festnetztelefon und zusätzliche Mobilteile mit Anrufbeantworter, starkem Klingelton und großen Tasten für Senioren - Geringer bis mittlerer Hörverlust - Version DE

Beschreibung

Geemarc Amplidect 295 Combi Duo - Verstärktes Festnetztelefon und zusätzliche Mobilteile mit Anrufbeantworter

Das Geemarc Amplidect 295 Combi Duo ist das ideale Telefon für Senioren und Menschen mit geringem bis mittlerem Hörverlust. Mit großen, weit auseinander liegenden Tasten und einem großen, hintergrundbeleuchteten Display ist es besonders benutzerfreundlich. Dank der Foto-Tasten können Sie Ihre Lieben mit nur einem Tastendruck anrufen. Der laute Klingelton und die verstärkten Empfangslautstärken sorgen dafür, dass Sie keinen Anruf mehr verpassen. Der integrierte Anrufbeantworter bietet Platz für bis zu 15-minütige Nachrichten. Dieses Telefon ist zudem hörhilfenkompatibel und somit perfekt für Menschen mit Hörgeräten geeignet.

Technische Daten

Batterien 2 Lithium-Ionen Batterien erforderlich (enthalten).
Produktabmessungen 25 x 25 x 2 cm; 1,48 Kilogramm
Hersteller GEEMARC TELECOM
Modellnummer AMPLIDECT COMBI 295-2
Herkunftsland China
Marke Geemarc
Farbe weiß
Telefonart Schnurlos
Anzahl der Batterien 2 Lithium-Ionen Batterien erforderlich (enthalten).
Stromquelle Kabelgebunden
Art des Zifferblatts Dual-Tastatur
Artikelmaße L x B x H 25 x 25 x 2 cm
Art des Anrufbeantworters Digital
Artikelgewicht 1480 Gramm
Kompatible Geräte Geemarc Zubehör
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.