GL-SFT1200 (Opal) Sicherer WLAN-Router für unterwegs – AC1200 Dualband-Gigabit-Wireless-Internet-Router | IPv6 | USB-2.0 | MU-MIMO | 128 MB Arbeitsspeicher | Repeater-Brücke | Access Point-Modus
GL-SFT1200 (Opal) Sicherer WLAN-Router für unterwegs – AC1200 Dualband-Gigabit-Wireless-Internet-Router | IPv6 | USB-2.0 | MU-MIMO | 128 MB Arbeitsspeicher | Repeater-Brücke | Access Point-Modus
27,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
GL-SFT1200 (Opal) Sicherer WLAN-Router für unterwegs
Erleben Sie sicheres und schnelles Internet mit dem GL-SFT1200 (Opal) WLAN-Router. Dieser AC1200 Dualband-Gigabit-Router bietet Ihnen die Möglichkeit, öffentliche Netzwerke in private WLANs umzuwandeln, sodass Sie sicher surfen können. Mit IPv6-Unterstützung und vorinstallierten OpenVPN und WireGuard Clients bleiben Ihre Daten stets geschützt. Der Router ist kompakt und leicht (nur 145 g), perfekt für Reisen und Abenteuer. Dank der Gigabit-Ports können Sie Ihre kabelgebundenen Geräte direkt anschließen und von hohen Geschwindigkeiten profitieren. Der physische Kippschalter ermöglicht eine einfache Aktivierung von VPN oder AdGuard Home. Ideal für Business, Reisen und Zuhause – bleiben Sie überall verbunden und sicher.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 11,8 x 8,5 x 3 cm; 420 Gramm | ||||
| Hersteller | GL Technologies | ||||
| Modellnummer | GL-SFT1200 | ||||
| Herkunftsland | China | ||||
| Marke | GL.iNet | ||||
| Besonderes Merkmal | Access Point Mode, Internet Security | ||||
| Frequenzbandklasse | Dual-Band | ||||
| Standard für drahtlose Kommunikation | 802.11ac | ||||
| Kompatible Geräte | Spielkonsole, Personal Computer, Tablet, Überwachungskamera, Smartphone | ||||
| Frequenz | 5 GHz | ||||
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Business, Travel, Home | ||||
| Enthaltene Komponenten | Benutzerhandbuch, Ethernet Kabel, Netzteil (EU+UK-Stecker), class="odd_line"> | Konnektivitätstechnologie | USB, Ethernet, WLAN | ||
| Farbe | White | ||||
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.