GEQUDIO IP Telefon GZ-2 mit Netzteil - Fritzbox, Telekom kompatibel - Freisprechen & Farbdisplay - Anleitung für FritzBox, Sipgate, Telekom Digitalisierungsbox, easybell (ohne WLAN) GZ-2: ohne WLAN/Bluetooth
IP Telefon GZ-2 mit Netzteil - Fritzbox, Telekom kompatibel - Freisprechen & Farbdisplay - Anleitung für FritzBox, Sipgate, Telekom Digitalisierungsbox, easybell (ohne WLAN) GZ-2: ohne WLAN/Bluetooth
88,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Entdecken Sie das GEQUDIO IP Telefon GZ-2, das speziell für die Nutzung mit FRITZ!Box und anderen SIP-kompatiblen Telefonanlagen entwickelt wurde. Dieses hochwertige IP Telefon bietet Ihnen die Möglichkeit, mehrere Leitungen in einem Gerät zu nutzen und überzeugt durch eine einzigartige HD Sprachqualität.
Dank des farbigen Displays und der Freisprechfunktion wird das Telefonieren noch komfortabler. Sie erhalten eine bebilderte Schritt-für-Schritt Anleitung als PDF, die Ihnen den sofortigen Einsatz des Geräts erleichtert.
Profitieren Sie von unserem deutschsprachigen Support und dem direkten Vertrieb aus Berlin. Das GEQUDIO IP Telefon GZ-2 ist die ideale Lösung für alle, die Wert auf Qualität und Benutzerfreundlichkeit legen.
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 31,5 x 26,4 x 7,4 cm; 991 Gramm | |
| Hersteller | GEQUDIO | |
| Modellnummer | WA9720 | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | GEQUDIO | |
| Farbe | schwarz-blau | |
| Telefonart | Schnurlos | |
| Material | Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) | |
| Stromquelle | Kabelgebunden | |
| Art des Zifferblatts | Einzelne Tastatur | |
| Artikelgewicht | 991 Gramm | |
| Kompatible Geräte | GEQUDIO IP Telefon | |
| Telefonkonferenz-Fähigkeit | basic | |
| Mehrzeiliger Betrieb | Single-Line Operation | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.