G.Skill Trident Z RGB F5-6000J3040G32GX2-TZ5RK Arbeitsspeicher 64 GB (2 x 32 GB) DDR5 6000 MHz CL30 RGB XMP 3.0 1.4 V
Trident Z RGB F5-6000J3040G32GX2-TZ5RK Arbeitsspeicher 64 GB (2 x 32 GB) DDR5 6000 MHz CL30 RGB XMP 3.0 1.4 V
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Beschreibung
Der G.Skill Trident Z RGB F5-6000J3040G32GX2-TZ5RK ist ein hochwertiger Arbeitsspeicher, der speziell für leistungsstarke PCs entwickelt wurde. Mit einer beeindruckenden Gesamtkapazität von 64 GB (2 x 32 GB) bietet er hervorragende Voraussetzungen für anspruchsvolle Anwendungen und Multitasking. Der DDR5-Speicher sorgt für schnelle Datenübertragung und stabilen Betrieb. Besonders hervorzuheben ist die eindrucksvolle RGB-Beleuchtung, die in verschiedenen Farben für eine attraktive Optik sorgt und das System optisch aufwertet. Zudem unterstützt der Arbeitsspeicher das moderne Intel Extreme Memory Profile (XMP) 3.0, was eine einfache und optimierte Übertaktung ermöglicht. Ein stilvoller Kühlkörper sorgt für eine effektive Wärmeableitung und sorgt so für die nötige Stabilität auch unter Last. Ideal für alle, die Leistung und Design perfekt kombinieren wollen.
Technische Daten
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Merkmale
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| Speicherkapazität | 64 GB | |
| Speicherlayout (Module x Größe) | 2 x 32 GB | |
| Interner Speichertyp | DDR5 | |
| Komponente für | PC | |
| Memory Formfaktor | 288-pin DIMM | |
| ECC | Nein | |
| Gepufferter Speichertyp | Unregistered (unbuffered) | |
| CAS Latenz | 30 | |
| Speichertaktfrequenz | 6000 MHz | |
| Speicherkanäle | Zweikanalig | |
| Speicherspannung | 1.4 V | |
| Intel® Extreme Memory Profile (XMP) | Ja | |
| Intel Extreme Memory Profile (XMP) Version | 3.0 | |
| SPD profil | Ja | |
| SPD-Spannung | 1.1 V | |
| SPD-Geschwindigkeit | 4800 MHz | |
| Kühlung | Kühlkörper | |
| Hintergrundbeleuchtung | Ja | |
| Farbe der Hintergrundbeleuchtung | verschiedene | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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