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G.Skill Trident Z Neo F4-3600C16D-32GTZNC DDR4 Arbeitsspeicher 32 GB (2x16 GB), 3600 MHz, CL16, 1.35 V, RGB, XMP 2.0

Beschreibung

Der G.Skill Trident Z Neo DDR4 Arbeitsspeicher bietet mit insgesamt 32 GB (2x16 GB) eine herausragende Performance für anspruchsvolle PC- und Server-Systeme. Mit einer schnellen Taktfrequenz von 3600 MHz und der effizienten CAS-Latenz von 16 sorgt dieser Speicher für reibungsloses Multitasking und Gaming. Der Speicher arbeitet mit einer optimalen Spannung von 1,35 V und unterstützt das moderne Intel XMP 2.0 Profil für einfache Übertaktung. Das stilvolle Design in Aluminium und Schwarz wird durch eine individuell anpassbare RGB-Hintergrundbeleuchtung in Rot, Grün und Blau elegant ergänzt. Ein idealer Speicher für alle, die Wert auf Leistung und optische Highlights legen.

Technische Daten

Merkmale
Speicherkapazität 32 GB
Speicherlayout (Module x Größe) 2 x 16 GB
Interner Speichertyp DDR4
Komponente für PC / Server
Memory Formfaktor 288-pin DIMM
ECC Nein
Gepufferter Speichertyp Unregistered (unbuffered)
CAS Latenz 16
Speichertaktfrequenz 3600 MHz
Speicherkanäle Zweikanalig
Speicherspannung 1.35 V
Intel® Extreme Memory Profile (XMP) Ja
Intel Extreme Memory Profile (XMP) Version 2.0
SPD profil Ja
SPD-Spannung 1.2 V
SPD-Geschwindigkeit 2133 MHz
Ursprungsland Taiwan
Produktfarbe Aluminium, Schwarz
Kühlung Kühlkörper
Hintergrundbeleuchtung Ja
Farbe der Hintergrundbeleuchtung Rot/Grün/Blau
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.