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G.Skill F5-8000J4048F24GX2-TZ5RK Trident Z5 RGB 48 GB (2 x 24 GB) DDR5 8000 MHz CL40 288-pin DIMM XMP 3.0 RGB

Beschreibung

Der G.Skill Trident Z5 RGB Arbeitsspeicher bietet eine beeindruckende Speicherkapazität von 48 GB aufgeteilt auf zwei Module zu je 24 GB. Mit der neuesten DDR5-Technologie und einer hohen Taktfrequenz von 8000 MHz garantiert er eine herausragende Performance für anspruchsvolle PC- und Server-Systeme. Dank der integrierten RGB-Beleuchtung in den Farben Rot, Grün und Blau verleiht dieser Speicher Ihrem System zudem eine stylische Optik. Unterstützt wird das Ganze vom Intel Extreme Memory Profile (XMP) 3.0, das eine einfache und optimale Konfiguration ermöglicht. Ein hochwertiger Kühlkörper sorgt dabei für eine zuverlässige Temperaturkontrolle im laufenden Betrieb.

Technische Daten

Merkmale
Speicherkapazität 48 GB
Speicherlayout (Module x Größe) 2 x 24 GB
Interner Speichertyp DDR5
Komponente für PC / Server
Memory Formfaktor 288-pin DIMM
ECC Nein
Gepufferter Speichertyp Unregistered (unbuffered)
CAS Latenz 40
Speichertaktfrequenz 8000 MHz
Speicherkanäle Zweikanalig
Speicherspannung 1.1,1.35 V
Intel® Extreme Memory Profile (XMP) Ja
Intel Extreme Memory Profile (XMP) Version 3.0
Sequentielle Latenzzeit - Lesen (bis zu) 40 µs
Sequentielle Latenzzeit - Schreiben (bis zu) 48 µs
Zufällige Latenzzeit - Lesen (bis zu) 48 µs
Zufällige Latenzzeit - Schreiben (bis zu) 128 µs
Kühlung Kühlkörper
Hintergrundbeleuchtung Ja
Farbe der Hintergrundbeleuchtung Rot/Grün/Blau
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.