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Dyson V12 Detect Slim Absolute Stabstaubsauger 2-in-1 Akku 29,4 V 60 Min Laufzeit Beutellos 0,35 l 545 W Nickel/Gelb

Beschreibung

Der Dyson V12 Detect Slim Absolute ist ein leistungsstarker 2-in-1 Stabstaubsauger, der durch sein modernes Design in Nickel und Gelb besticht. Er überzeugt mit einer kabellosen Laufzeit von bis zu 60 Minuten, was flexible Reinigung ohne Unterbrechung ermöglicht. Der beutellose Staubbehälter mit 0,35 Litern bietet praktischen Komfort beim Entleeren. Dank der zyklonalen Schmutztrennung und verschiedenen Reinigungsmodi ist er ideal für Teppiche, harte Böden und Soft Floors geeignet. Ein integriertes LCD-Display und eine Turbotaste sorgen für einfache Bedienung und optimale Kontrolle während des Reinigungsvorgangs. Der Staubsauger kann effizient an der Wand montiert werden und vereint Leistung und Vielseitigkeit in einem kompakten Gerät.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite250 mm
Tiefe252 mm
Höhe1234 mm
Gewicht2,2 kg
Energie
EnergiequelleAkku
Maximale Eingangsleistung545 W
Akku-/Batteriespannung29,4 V
Laufzeit60 min
Ladezeit4 h
Saugenergie150 AW
Verpackungsdaten
Paketgewicht5,34 kg
Design
Produkttyp2-in-1-Stabstaubsauger
Staubbehälter TypBeutellos
ProduktfarbeNickel, Gelb
Staubkapazität0,35 l
WandmontageJa
Leistungen
ReinigungsartTrocken
SchmutztrennungsmethodeZyklonal
Reinigen der OberflächenTeppich, Harter Boden, Soft floor
TurbotasteJa
Eingebautes DisplayJa
Display-TypLCD
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.