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Ctronics CTIPC-870C 4K 30x 3D Optischer Zoom Außen-Überwachungskamera, 180m Nachtsicht, Auto-Tracking, Personen-/Fahrzeug-/Tier-Erkennung, WLAN 2,4/5GHz, microSD 256GB, FTP/Cloud

Beschreibung

Die Ctronics CTIPC-870C Überwachungskamera bietet Ihnen hochwertige 4K UHD-Videoqualität für gestochen scharfe und detaillierte Aufnahmen, selbst bei wenig Licht. Mit dem 30x optischen 3D-Zoom behalten Sie auch weit entfernte Bereiche präzise im Blick. Die Kamera ist ideal für den Einsatz im Außenbereich und überzeugt durch eine beeindruckende Nachtsichtreichweite von bis zu 180 Metern inklusive vollfarbiger Nachtsicht bis 80 Meter.

Für maximale Sicherheit sorgt die intelligente Erkennung von Personen, Fahrzeugen und Tieren sowie das automatische Tracking und Zoomen von Bewegungen. Aktivieren Sie individuell anpassbare Alarme mit Licht- und Tonwarnungen, um unerwünschte Eindringlinge effektiv abzuschrecken. Mit 60 voreingestellten Positionen und 2 Kreuzfahrtrouten wird Ihr Grundstück umfassend überwacht.

Die Kamera lässt sich einfach mit mehreren Geräten steuern und verwalten, inklusive Gruppenverwaltung und flexibler Freigabe für Familienmitglieder. Für Ihre Daten stehen vielfältige Speichermöglichkeiten zur Verfügung, darunter microSD-Karten, FTP, NAS und Cloud. Dank Dual-Band-WLAN (2,4/5 GHz) genießen Sie stets eine stabile Verbindung und weltweiten Fernzugriff.

Setzen Sie auf zuverlässigen Rund-um-die-Uhr-Schutz mit der modernen und vielseitigen Ctronics CTIPC-870C Überwachungskamera!

Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.