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Corsair RS140 ARGB Gehäuselüfter 140 mm, PWM, ARGB, 1700 RPM, 95,5 CFM, 2er-Pack, Schwarz

Beschreibung

Der Corsair RS140 ARGB Gehäuselüfter im 2er-Pack bietet mit seinem 140 mm Durchmesser eine effektive Kühlung für Ihr Computergehäuse. Die Lüfter können ihre Geschwindigkeit per PWM-Steuerung stufenlos zwischen 330 und 1700 U/min regeln, was eine optimale Balance aus Leistung und Geräuschentwicklung ermöglicht. Besonders hervorzuheben ist die dynamische, mehrfarbige ARGB-Beleuchtung, die Ihr System stilvoll in Szene setzt. Die robuste schwarze Ausführung fügt sich elegant in verschiedene Gehäusedesigns ein. Mit einem maximalen Luftstrom von 95,5 CFM sorgt der Corsair RS140 ARGB für eine effiziente Frischluftzufuhr und unterstützt so die Temperaturkontrolle Ihres Systems.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 140 x 140 x 25 mm
Ventilatorengewicht 624 g
Energie
Nennstrom 0,45 A
Design
Produktfarbe Schwarz
Anzahl Lüfter 2 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 8
Farben der Beleuchtung Multi
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 14 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 330 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1700 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 10 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 36 dB
Mindestluftstrom 14,6 cfm
Maximaler Luftstrom 95,5 cfm
Minimum Luftdruck 0,11 mmH2O
Maximum Luftdruck 3,46 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Menge pro Packung 2 Stück(e)
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.