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Corsair CO-9050158-WW Gehäuselüfter 120 mm RGB LED PWM 2100 RPM 65,6 CFM FDB-Lager 3er-Pack Weiß

Beschreibung

Der Corsair CO-9050158-WW Gehäuselüfter im praktischen 3er-Pack überzeugt mit einem stilvollen weißen Design und stimmungsvoller RGB-LED-Beleuchtung in mehreren Farben. Dank der präzisen PWM-Steuerung lässt sich die Lüftergeschwindigkeit flexibel anpassen, wodurch sowohl ein leiser Betrieb als auch eine leistungsstarke Kühlung gewährleistet sind. Das hochwertige Fluiddynamische Lager (FDB) sorgt für eine besonders lange Lebensdauer und geringe Geräuschentwicklung. Ideal für alle, die ihr Computergehäuse effizient kühlen und dabei optisch aufwerten möchten.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 120 mm
Tiefe 120 mm
Höhe 25 mm
Gewicht 534 g
Energie
Stromstärke (maximal) 0,38 A
Design
Produktfarbe Weiß
Anzahl Lüfter 1 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Farben der Beleuchtung Multi
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 550 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 2100 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 5 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 34,1 dB
Maximaler Luftstrom 65,57 cfm
Minimum Luftdruck 0,17 mmH2O
Maximum Luftdruck 2,68 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Lagertyp Fluiddynamisches Lager (FDB)
Menge pro Packung 3 Stück(e)
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.