CMK8GX4M1A2666C16 Vengeance LPX, 8 GB DDR4 2666 MHz Speichermodul, 1 x 8 GB, CL16, 1.2 V, Low Profile, XMP 2.0
63,99 €
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Beschreibung
Corsair Vengeance LPX 8 GB DDR4 2666 MHz – Leistung und Effizienz für High-End-PCs
Das Corsair CMK8GX4M1A2666C16 Vengeance LPX Speichermodul ist speziell für das Übertakten von Hochleistungs-PCs mit Intel X99/100 Series Mainboards entwickelt worden. Dank seines rein-aluminium Wärmeverteilers wird die Wärme besonders schnell abgeführt, was die Stabilität und das Übertaktungspotenzial deutlich verbessert.
Der Speicher besticht durch sein flaches Design mit niedrigem Profil, das in jeder Systemkonfiguration Platz findet und zudem mit einem eleganten Look überzeugt. Das Modul unterstützt XMP 2.0, sodass das Übertakten bequem und zuverlässig automatisiert wird – für maximale Leistung ohne Aufwand.
Jedes Modul wurde sorgfältig getestet und auf Leistung sowie Kompatibilität mit zahlreichen Mainboards geprüft, um eine zuverlässige und schnelle Performance sicherzustellen. Die Vengeance LPX Serie ist damit die ideale Wahl für alle, die höchste Ansprüche an Geschwindigkeit und Effizienz bei ihrem Arbeitsspeicher stellen.
Heben Sie Ihr System auf das nächste Level – mit Corsair Vengeance LPX!
Technische Daten
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Merkmale
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| Speicherkapazität | 8 GB | |
| Speicherlayout (Module x Größe) | 1 x 8 GB | |
| Interner Speichertyp | DDR4 | |
| Komponente für | PC / Server | |
| Memory Formfaktor | 288-pin DIMM | |
| Gepufferter Speichertyp | Unregistered (unbuffered) | |
| CAS Latenz | 16 | |
| Speichertaktfrequenz | 2666 MHz | |
| Speicherspannung | 1.2 V | |
| SPD profil | Ja | |
| Ursprungsland | China | |
| Kühlung | Kühlkörper | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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