Corsair CMK32GX5M2B6000Z30 Vengeance DDR5 Desktop-RAM 32 GB (2x16 GB), 6000 MHz, CL30, 1.4 V, EXPO 1.0, 288-pin DIMM
CMK32GX5M2B6000Z30 Vengeance DDR5 Desktop-RAM 32 GB (2x16 GB), 6000 MHz, CL30, 1.4 V, EXPO 1.0, 288-pin DIMM
442,99 €
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Beschreibung
Der Corsair Vengeance DDR5 Desktop-RAM bietet eine leistungsstarke Speicherkapazität von 32 GB verteilt auf zwei Module à 16 GB. Mit einer beeindruckenden Taktfrequenz von 6000 MHz und einer CAS-Latenz von 30 sorgt dieser Arbeitsspeicher für schnelle und effiziente Performance in deinem PC. Die RAM-Module unterstützen erweiterte AMD-Profile (EXPO 1.0) für optimierte Übertaktung und verfügen über einen robusten Kühlkörper, der eine zuverlässige Wärmeableitung garantiert. Perfekt geeignet für anspruchsvolle Anwendungen und Gaming, hebt sich dieser Speicher durch seine hohe Geschwindigkeit und Stabilität hervor.
Technische Daten
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Gewicht und Abmessungen
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| Gewicht | 150 g | |
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Merkmale
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| Speicherkapazität | 32 GB | |
| Speicherlayout (Module x Größe) | 2 x 16 GB | |
| Interner Speichertyp | DDR5 | |
| Komponente für | PC | |
| Memory Formfaktor | 288-pin DIMM | |
| CAS Latenz | 30 | |
| Speichertaktfrequenz | 6000 MHz | |
| Speicherspannung | 1.4 V | |
| Erweiterte AMD-Profile für Übertaktung (EXPO) | Ja | |
| Erweiterte AMD-Profile für Übertaktung (EXPO) Version | 1.0 | |
| SPD profil | Ja | |
| Kühlung | Kühlkörper | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.