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Cooler Master MasterFan MF120 Halo 3in1 Gehäuselüfter 120 mm, 650-1800 RPM, RGB Beleuchtung, 4-polig PWM, 3er-Pack Schwarz/Grau

Beschreibung

Der Cooler Master MasterFan MF120 Halo 3in1 ist ein leistungsstarker Gehäuselüfter im praktischen 3er-Pack. Mit einem Durchmesser von 120 mm sorgt er für eine effiziente Luftzirkulation in Ihrem Computergehäuse. Der Lüfter besticht durch eine beeindruckende RGB-Beleuchtung mit mehreren Farboptionen, die Ihrem System eine individuelle Optik verleiht. Dank der 4-poligen PWM-Steuerung lässt sich die Drehzahl flexibel zwischen 650 und 1800 U/min anpassen, wodurch eine optimale Balance zwischen Kühlung und Geräuschentwicklung gewährleistet wird. Das moderne Design in Schwarz und Grau fügt sich stilvoll in jedes Setup ein. Mit seiner langlebigen Bauweise bietet der MasterFan MF120 Halo eine zuverlässige Kühlung und setzt gleichzeitig attraktive visuelle Akzente.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Gewicht 618 g
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Ventilatorengewicht 180 g
Energie
Stromverbrauch (Standardbetrieb) 3 W
Nennstrom 0,25 A
Stromstärke (maximal) 0,37 A
Sonstige Funktionen
Ventilatornennspannung 12 V
Ursprungsland China
Mittlere Zeit bis zum Ausfall (MTTF) 160000 h
Design
Produktfarbe Schwarz, Grau
Anzahl Lüfter 3 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Farben der Beleuchtung Multi
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze Nicht unterstützt
Kompatible Prozessoren Nicht unterstützt
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 650 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1800 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 6 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 30 dB
Maximaler Luftstrom 47,2 cfm
Maximum Luftdruck 1,6 mmH2O
Lagertyp Gewehrlager
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.